Freiwilligendienst
Was, wer, wann ..
Was? Freiwillige unterstützen Ihre Einrichtung
Wer? Personen ab 16 Jahren
Wann? Beginn jederzeit
Wo? Chemnitz & Umgebung
Wie lange? 6 – 18 Monate
Einsatzstellen
gemeinwohlorientierte Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz
Wir bieten …
… Beratung & Unterstützung bei der BFD-Beantragung
… pädagogische Begleitung der Freiwilligen
… Organisation & Durchführung der BFD-Seminartage
… Unterstützung bei der Freiwilligenwerbung
5 gute Gründe für eine BFD-Einsatzstelle:
- Unterstützung & Entlastung des eigenen Personals
- Gewinnung zukünftiger Fachkräfte
- Förderung freiwilligen Engagements
- Wertschätzung für soziale Berufe
- neue Impulse & Ideen von engagierten Freiwilligen
Kontakt
Jessica Etling
BFD-Koordinatorin
Tel: +49 (0371) 402 7855
Mobil: +49 (0)176 4679 7730
E-Mail: bfd@kindervereinigung-sachsen.de
Unterlagen:
Allgemeine Informationen zum BFD: https://www.bafza.de/zentralstelle/fragen-von-a-z
Anerkennung als Einsatzstelle: https://www.bafza.de/zentralstelle/downloads/einsatzstellen-rechtstraeger-abrechnungsstellen
Informationen für Einsatzstellen
Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
BFD-Einsatzstelle kann jede gemeinwohlorientierte Einrichtung in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz werden. Dafür muss sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle einreichen. Wird die Einrichtung als BFD-Einsatzstelle anerkannt, kann sie BFD-Leistende beschäftigen.
Die Einsatzstellen verpflichten sich zur Arbeitsmarktneutralität: Durch BFD-Leistende dürfen keine hauptamtlichen Mitarbeitenden ersetzt oder neue Stellen eingespart werden. Außerdem dürfen die Freiwilligen nur für Aufgaben und Tätigkeiten eingesetzt werden, die ohne sie nicht oder erst später erledigt werden könnten oder für die es auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage gibt.
Aufgaben der Einsatzstelle
Fachliche Anleitung:
Die Einsatzstelle benennt eine Fachkraft, die die Freiwilligen fachlich anleitet, begleitet und die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Arbeitsalltag in der Einsatzstelle vermittelt. Sie sorgt dafür, dass die Freiwilligen während ihrer Einsatzzeit auslastend und entsprechend ihrer Fähigkeiten beschäftigt sind.
Zeugnis & Dienstzeitbescheinigung:
Am Ende des BFD stellt die Einsatzstelle den Freiwilligen ein qualifiziertes schriftliches Zeugnis und eine Dienstzeitbescheinigung über den geleisteten BFD aus.
Beginn des BFD
Der BFD kann jederzeit begonnen werden. Von der Beantragung des BFD-Platzes beim BAFzA bis zum Beginn des BFD sollten ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit eingeplant werden.
Dauer des BFD
Der BFD dauert mindestens 6 und höchstens 18 Monate. In der Regel engagieren sich die Freiwilligen für 12 Monate in der Einsatzstelle. Im Anschluss kann der BFD noch einmal um maximal 6 Monate verlängert werden.
Einsatzzeit
Die Einsatzzeit im BFD richtet sich nach den Arbeitszeiten in der Einsatzstelle. Grundsätzlich ist der BFD ein ganztägiger Dienst. Freiwillige können den BFD aber auch in Teilzeit (mindestens 21h/Woche) leisten, wenn die Einsatzstelle den BFD in Teilzeit anbietet.
Leistungen für die Freiwilligen
Die Freiwilligen erhalten während ihres BFD ein monatliches Taschengeld von der Einsatzstelle und sind sozialversichert. Die Höhe des Taschengeldes legt die Einsatzstelle fest.
Für BFD-Leistende bis 25 Jahre, die Bürgergeld beziehen, wird das Taschengeld bis zu einer Höhe von 520,-€/Monat nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Bei älteren BFD-Leistenden mit Bürgergeldbezug sind 250,-€ monatlich anrechnungsfrei. Bürgergeldbezieher*innen können während des BFD nicht dazu verpflichtet werden, eine Arbeit aufzunehmen.
Das Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge sowie den Aufwand für die pädagogische Begleitung zahlt die Einsatzstelle. Die Beiträge werden der Einsatzstelle in Form einer Pauschale vom BAFzA erstattet.
Pädagogische Begleitung & Seminartage
Während des BFD gewährleistet die Einsatzstelle eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Dazu gehören auch verpflichtende Seminartage, die die BFD-Leistenden während ihres Freiwilligendienstes besuchen: Freiwillige unter 27 Jahren belegen 25 Seminartage bei 12 Monaten BFD, Freiwillige über 27 Jahre belegen 12 Seminartage bei 12 Monaten BFD.
Einsatzstellen, die kein eigenes Konzept für die pädagogische Begleitung haben, können sich unserem BFD-Bildungskonzept anschließen, um die Seminartage durchführen zu lassen. Die Freiwilligen können bei uns aus einem umfangreichen Seminarangebot mit mehr als 30 Seminartagen pro Jahr in den Bereichen Klima & Umweltschutz, Geschichte, Gesellschaft & Kultur, Selbst- und Methodenkompetenz sowie Pädagogik wählen:
Unser aktuelles BFD-Seminarangebot finden Sie hier: https://www.kindervereinigung-sachsen.de/freiwilligendienst/kurse/
In den Seminaren erwerben die BFD-Leistenden soziale, ökologische, (inter)kulturelle und pädagogische Kompetenzen, tauschen sich mit anderen Freiwilligen aus und stärken ihr Verantwortungsbewusstsein für das Allgemeinwohl. Außerdem sind wir bei Fragen und Problemen zum BFD und den Seminartagen Ansprechperson für die Einsatzstellen und die Freiwilligen.
Tätigkeiten der Freiwilligen
Der BFD ist eine überwiegend praktische, ganztägige Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz. Freiwillige*r verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten, die ihrem Alter und ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Dafür werden sie in der Einsatzstelle von einer Fachkraft fachlich angeleitet und begleitet.
Voraussetzungen für die Freiwilligen
Einen BFD kann jede Person leisten, die die Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) erfüllt hat. Alter, Geschlecht, Nationalität und Schulabschluss spielen keine Rolle. Auch Ausländer*innen können am BFD teilnehmen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, die sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt.