Freiwilligendienst
Was, wer, wann ..
Was? Freiwillige unterstützen Ihre Einrichtung
Wer? Männer und Frauen ab 16 Jahren
Wann? Beginn jederzeit
Wo? Chemnitz & Umgebung
Wie lange? 6 – 18 Monate
Einsatzstellen
gemeinwohlorientierte Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz
Wir bieten …
… Beratung & Unterstützung bei der BFD-Beantragung
… pädagogische Begleitung der Freiwilligen
… Organisation & Durchführung der BFD-Seminartage
… Unterstützung bei der Freiwilligenwerbung
5 gute Gründe für eine BFD-Einsatzstelle:
- Unterstützung & Entlastung des eigenen Personals
- Gewinnung zukünftiger Fachkräfte
- Förderung freiwilligen Engagements
- Wertschätzung für soziale Berufe
- neue Impulse & Ideen von engagierten Freiwilligen
Kontakt
Jessica Etling
BFD-Koordinatorin
+49 (0371) 402 7855
+49 (0)176 4679 7730
bfd@kindervereinigung-sachsen.de
Unterlagen
Richtlinie zur Anerkennung als Einsatzstelle
Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle
Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z
Richtlinien zur Kostenerstattung im BFD
Merkblatt über die Durchführung des BFD
BFD-Bildungsprogramm
Informationen für Einsatzstellen
Anerkennung als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst (BFD)
BFD-Einsatzstelle kann jede gemeinwohlorientierte Einrichtung in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz werden. Dafür muss sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle einreichen. Wird die Einrichtung als BFD-Einsatzstelle anerkannt, kann sie BFD-Leistende beschäftigen.
Die Einsatzstellen verpflichten sich zur Arbeitsmarktneutralität: Durch BFD-Leistende dürfen keine hauptamtlichen Mitarbeitenden ersetzt oder neue Stellen eingespart werden. Außerdem dürfen die Freiwilligen nur für Aufgaben und Tätigkeiten eingesetzt werden, die ohne sie nicht oder erst später ereldigt werden könnten oder für die es auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage gibt.
Aufgaben der Einsatzstelle
Die Einsatzstelle benennt eine Fachkraft, die die Freiwilligen fachlich anleitet, begleitet und die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Arbeitsalltag in der Einsatzstelle vermittelt. Sie sorgt dafür, dass die Freiwilligen während ihrer Einsatzzeit auslastend und entsprechend ihrer Fähigkeiten beschäftigt sind.
Am Ende des BFD stellt die Einsatzstelle den Freiwilligen ein qualifiziertes schriftliches Zeugnis über den geleisteten BFD aus.
Beginn des BFD
Der BFD kann jederzeit begonnen werden. Von der Beantragung des BFD-Platzes beim BAFzA bis zum Beginn des BFD sollten ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit eingeplant werden.
Dauer des BFD
Der BFD dauert mindestens 6 und höchstens 18 Monate. In der Regel engagieren sich die Freiwilligen für 12 Monate in der Einsatzstelle. Im Anschluss kann der BFD noch einmal um 6 Monate verlängert werden.
Einsatzzeit
Die Einsatzzeit im BFD richtet sich nach den Arbeitszeiten in der Einsatzstelle. Grundsätzlich ist der BFD ein ganztägiger Dienst. Freiwillige über 27 Jahren können den BFD auch in Teilzeit (mindestens 20h/Woche) leisten.
Für Freiwillige unter 27 Jahren ist der BFD in Teilzeit nur in Ausnahmefällen möglich.
Leistungen für die Freiwilligen
Die Freiwilligen erhalten während ihres BFD ein monatliches Taschengeld von ca. 300,-€ und sind sozialversichert. Das Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge sowie den Aufwand für die pädagogische Begleitung zahlt die Einsatzstelle. Die Beiträge werden der Einsatzstelle in Form einer Pauschale vom BAFzA erstattet.
Pädagogische Begleitung
Während des BFD werden die Freiwilligen von der Kindervereinigung Sachsen e.V. pädagogisch begleitet. Ziel der pädagogischen Begleitung ist die persönliche Weiterentwicklung der Freiwilligen. Dafür schließt die Einsatzstelle eine Kooperationsvereinbarung mit der Kindervereinigung Sachsen über die Bildungstage im BFD.
In unserem Bildungsprogramm erwerben die Freiwilligen in den angebotenen Seminaren soziale, ökologische, interkulturelle und pädagogische Kompetenzen, tauschen sich mit anderen Freiwilligen aus und stärken ihr Verantwortungsbewusstsein für das Allgemeinwohl. Außerdem sind wir bei Fragen und Problemen Ansprechperson für die Einsatzstellen und die Freiwilligen.
Freiwillige unter 27 Jahren belegen 25 Bildungstage bei 12 Monaten BFD, Freiwillige über 27 Jahre belegen 12 Bildungstage bei 12 Monaten BFD.
Tätigkeiten der Freiwilligen
Der BFD ist eine überwiegend praktische, ganztägige Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz. Freiwillige*r verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten, die ihrem Alter und ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Dafür werden sie in der Einsatzstelle von einer Fachkraft fachlich angeleitet und begleitet.
Voraussetzungen für die Freiwilligen
Einen BFD kann jede Person leisten, die die Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) erfüllt hat. Alter, Geschlecht, Nationalität und Schulabschluss spielen keine Rolle. Auch Ausländer*innen können am BFD teilnehmen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, die sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt.