Das Amtsgericht ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5000 Euro.
Unabhängig vom Streitwert hat das Amtsgericht unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und - als Familiengerichte - in Kindschafts- und Familiensachen.
In Strafsachen ist das Amtsgericht für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Der/die Strafrichter*in ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht, das mit einem/einer Strafrichter*in als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzt ist.
Bei unserem Besuch im Amtsgericht Chemnitz werden wir verschiedene öffentliche Verhandlungen besuchen und dabei den Ablauf einer Gerichtsverhandlung mit Entscheidung und Begründung des Gerichts zur Schuld und zum möglichen Strafmaß erleben.
Hinweis: Am Eingang zum Amtsgericht werden Personen und Taschen kontrolliert. Jegliche Art von Waffen sind im Gerichtsgebäude verboten! Das gilt auch für Gegenstände, die als Waffe benutzt werden könnten wie z.B. Wanderstock, Schere etc.!