SATZUNG DER KINDERVEREINIGUNG SACHSEN e.V. (AUSZUG)
Auszug aus der Satzung der KINDERVEREINIGUNG® Sachsen e.V. § 1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen "KINDERVEREINIGUNG Sachsen e. V.". Er ist ein eingetragener Verein.
- Der Verein hat seinen Sitz in Chemnitz.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Zweck der KINDERVEREINIGUNG Sachsen e.V. ist darauf gerichtet, Kinder in ihrer Subjektposition zu fördern, Kinderinteressen öffentlich zu machen, zu vertreten und zu deren Durchsetzung beizutragen. Den inhaltlichen Rahmen für das Wirken der KINDERVEREINIGUNG Sachsen e.V. bildet die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes.
- Die KINDERVEREINIGUNG Sachsen e.V. wirkt parteipolitisch unabhängig. Sie trägt humanistischen und demokratischen Charakter.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht:
- die gemeinsame Tätigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei sinnerfüllter, erlebnisreicher Betätigung in der Freizeit, am Wochenende und in den Ferien, wobei Freizeitbetätigung von Erwachsenen ohne Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen ist;
- Projekte, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern;
- Mitwirken in der Kinder- und Jugendhilfe;
- Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit im Sinne der Ziele der KINDERVEREINIGUNG Sachsen e.V.;
- durch Zusammenarbeit, Beratung und Dienstleistung für von der Jugendhilfe begünstigte Personen, freien und öffentlichen Trägern und gemeinnützigen Organisationen, die für die Rechte der Kinder und Jugendlichen eintreten, unter Nutzung parlamentarischer und außerparlamentarischer Kontaktmöglichkeiten;
- Unterstützunug innovativer Projekte für von der Jugendhilfe begünstigte Personen;
- Aufnahme und Pflege von Kontakten zu internationalen Organisationen und Einrichtungen im Sinne des Vereinszwecks
4. Die KINDERVEREINIGUNG Sachsen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Die vorliegende Satzung der KINDERVEREINIGUNG Sachsen e. V. tritt mit der Beschlussfassung und der Eintragung beim Registergericht in Chemnitz in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.02.1998 außer Kraft.
Chemnitz, 10.01.2009